Entspannungsverfahren

Entspannungsverfahren können je nach Störungsbild und Indikation ein wichtiger Baustein in der Behandlung sein. Diese Techniken gehören zu den sogenannten „übenden“ oder auch „suggestiven“ Verfahren. Dies bedeutet, dass gezielte Übungseinheiten erfolgen, in denen das jeweilige Entspannungsverfahren eingeübt wird. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, wird dabei individuell fest gelegt. Übende und suggestive Verfahren können je nach Qualifikation des Behandlers direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Für folgende Verfahren besteht seitens der Praxis eine gesonderte Abrechnungsgenehmigung:

  • Autogenes Training (AT)
  • Progressive Muskelentspannung (PME)
  • Hypnose
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